Hier finden Sie einige grundlegende Informationen und Begriffe rund um das Thema Erbschaften und Legate, die Ihnen helfen können, eine fundierte Entscheidung zu treffen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Krebsforschung und -behandlung bei Kindern und Jugendlichen zu leisten.
Testament: Eine letztwillige schriftliche Willenserklärung, welche die Verteilung Ihres Nachlasses regelt.
Willensvollstrecker, Willensvollstreckerin: Eine vom Erblasser, der Erblasserin eingesetzte Person, welche den Nachlass dem Willen des Erblassers, der Erblasserin entsprechend umsetzt. Es empfiehlt sich, eine Fachperson einzusetzen.
Erbschaft: Als Erbschaft oder Nachlass wird das mit dem Tod der erblassenden Person hinterlassene Vermögen bezeichnet.
Legat oder Vermächtnis: Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände oder eines bestimmten Geldbetrages durch letztwillige Verfügung an eine Person oder Organisation ohne, dass diese als Erben oder Erbinnen eingesetzt werden.
Schenkung: Zuwendung von Geld oder Sachwerten zu Lebzeiten.
Pflichtteil: Teil oder Quote des gesetzlichen Erbanspruchs eines Erben, einer Erbin am Nachlass, welcher nicht entzogen werden kann.
Frei verfügbare Quote: Teil oder Quote des Nachlasses, der nicht pflichtteilsgeschützt ist. Mit dieser frei verfügbaren Quote können Sie jede beliebige Person oder Organisation als Erbende oder Vermächtnisnehmende begünstigen. Nach dem aktuellen Erbrecht beträgt die frei verfügbare Quote in jedem Fall mindestens die Hälfte des Nachlasses.
Vorsorgeauftrag: Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass bei einer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Sinne gehandelt wird und Sie von Ihrer gewünschten Person vertreten werden.
Bei der Schweizerischen Pädiatrischen Onkologie Gruppe SPOG, haben Sie die Möglichkeit, durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis die klinische Kinderkrebsforschung und somit direkt betroffene Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Dabei können Sie als Spenderin oder Spender selbst bestimmen, für welches Projekt Ihr Geld eingesetzt wird.
Wichtig zu beachten ist jedoch, dass zwischen dem Schreiben eines Testaments und der effektiven Auszahlung meistens Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, vergehen. Daher empfiehlt es sich, Kontakt mit der SPOG aufzunehmen, um gemeinsam eine Zweckbestimmung festzulegen. Wenn Sie der SPOG eine Erbschaft oder ein Vermächtnis hinterlassen, wird davon keine Erbschaftssteuer abgezogen, da die SPOG als anerkannte gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit ist.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne direkt an die Ansprechperson für Erbschaften und Legate bei der SPOG wenden. Flora von Holzen steht Ihnen unter flora.vonholzen@spog.ch oder telefonisch unter +41 31 508 42 46 zur Verfügung.
Wir hoffen, dass dieses Glossar Ihnen einen guten Überblick über die wichtigsten Begriffe und Fragen zum Thema Erbschaften und Legate gibt. Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Weitere Informationen finde Sie auch in unserem Testament-Ratgeber, den Sie hier kostenfrei bestellen können.