Erbschaften & Legate
Mit einer Erbschaft oder einem Legat haben Sie die Möglichkeit, die patientenorientierte klinische Krebsforschung für Kinder und Jugendliche der SPOG über Ihr Leben hinaus zu unterstützen. Mit einem Vermächtnis zugunsten der SPOG helfen Sie mit, damit Kinder und Jugendliche mit Krebs eine Zukunft erhalten!
Ihr Wille zählt
Testament
neues Schweizer Erbrecht
Was kann ich mit meinem Nachlass bewirken?
Unterstützen Sie die klinische Kinderkrebsforschung durch eine testamentarische Verfügung und schenken Sie krebskranken Kindern und Jugendlichen eine Zukunft.
Erbschaft und Legat
Durch eine testamentarische Verfügung können Sie einen Teil Ihres Nachlasses unserer klinischen Kinderkrebsforschung widmen. Berechnen Sie Ihre frei verfügbare Quote und verfassen Sie kostenlos ein Testament. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Testament-Ratgeber.
Kostenlose Beratung
Wir bieten eine kostenlose Beratung mit DeinAdieu an - für alle Themen im Zusammenhang mit Erbschaft und Vermächtnis, Fragen zum Testament, Umgang mit Erbschaft, Legat sowie Rechtsfragen zum Nachlass. Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen einstündigen Beratung.
Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie.
Bestellung Broschüre
Möchten Sie ausführlichere Informationen zum Thema Erbschaften und Legate nach Hause erhalten? Bestellen Sie unverbindlich unseren ausführlichen Testament-Ratgeber.
Häufige Fragen
Sie möchten uns unterstützen? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, wie Sie mit Ihrem Nachlass helfen können.
Offene Kommunikation ist der Schlüssel: Besprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Familie, dass Sie die SPOG unterstützen möchten, und klären Sie Erwartungen und Bedürfnisse.
Ja, bei der SPOG ist eine Zweckbestimmung möglich. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir gemeinsam eine langfristig umsetzbare Lösung finden können.
Nein, als gemeinnützige Organisation ist die SPOG von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spenden und Zuwendungen fliessen direkt in unsere Studien.
Pflichtteilserb*innen schränken Ihre Verfügungsmacht über das Vermögen ein. Berechnen Sie Ihre frei verfügbare Quote anonym auf www.deinadieu.ch.
Ohne Testament wird der Nachlass laut Gesetz verteilt. Falls keine Erb*innen vorhanden sind, fällt Ihr Nachlass vollständig an den Staat.