Erbschaften & Legate
Ein letzter Wille mit grosser Wirkung
Mit einer Erbschaft oder einem Legat ermöglichen Sie Kindern und Jugendlichen mit Krebs auch in Zukunft den Zugang zu den modernsten Therapien. Ihr Vermächtnis unterstützt die patientenorientierte klinische Krebsforschung der SPOG langfristig – über Ihr Leben hinaus.
Jährlich erkranken in der Schweiz rund 350 Kinder und Jugendliche an Krebs. Heute überleben beinahe 90 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen ihre Krebserkrankung. Dennoch verlieren noch immer Familien ihre Kinder. Deshalb bleibt die Kinderkrebsforschung unverzichtbar. Damit weitere Fortschritte möglich werden, braucht es Menschen, die diese Forschung unterstützen und langfristig mittragen.
Die SPOG verantwortet klinische Kinderkrebsforschung in der Schweiz und setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen erhalten. Durch eine testamentarische Verfügung widmen Sie einen Teil Ihres Nachlasses der klinischen Kinderkrebsforschung. Mit dem kostenlosen Testament-Generator unseres Partners DeinAdieu erstellen Sie Ihr Testament in wenigen Schritten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Testament-Ratgeber weiter unten.
Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie.
Warum braucht die Kinderkrebsforschung langfristige Unterstützung?
Wie können Sie vorgehen?
Fragen klären
Der Testament-Ratgeber der SPOG klärt Ihre Fragen rund um Erbschaften und Legate, von den Pflichtteilen bis zum Glossar der wichtigsten Begriffe. So gewinnen Sie eine klare Vorstellung, wie Sie Ihr Vermögen einsetzen.
Willen festhalten
Mit dem kostenlosen Generator unseres Partners DeinAdieu erstellen Sie Ihr Testament Schritt für Schritt. Den fertigen Text schreiben Sie von Hand ab und unterschreiben ihn. So ist er rechtsgültig, auch ohne Notariat.
Sicher aufbewahren
Mit dem kostenlosen DeinAdieu-Vorsorgedossier regeln Sie Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament in einem. Sicher auf Schweizer Servern, ohne Notariat gültig und jederzeit anpassbar. So schaffen Sie Sicherheit für Ihre Angehörigen.
Häufige Fragen
Offene Kommunikation ist entscheidend: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Familie darüber, dass Sie die SPOG unterstützen möchten und klären Sie Erwartungen und Bedürfnisse.
Ja, bei der SPOG ist eine Zweckbestimmung möglich. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir gemeinsam eine langfristig umsetzbare Lösung finden können.
Nein, als gemeinnützige Organisation ist die SPOG von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spenden und Zuwendungen fliessen direkt und vollständig in unsere Studien.
Pflichtteilserb:innen schränken Ihre Verfügungsmacht über das Vermögen ein. Berechnen Sie Ihre frei verfügbare Quote anonym auf www.deinadieu.ch.
Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss den gesetzlichen Erbfolgeregelungen verteilt. Gibt es keine gesetzlichen Erb:innen, fällt der Nachlass an den Staat.
Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äussern können. Sie entlastet Ihre Angehörigen und gibt Ärztinnen und Ärzten klare Orientierung.
Ein Vorsorgeauftrag ist eine schriftliche Anordnung, mit der eine Person festlegt, wer sich im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit um persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten kümmern soll. Er tritt in Kraft, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann und von der KESB validiert wurde.
Ihre Ansprechpartnerin
Flora von Holzen engagiert sich mit viel Herzblut für krebskranke Kinder und Jugendliche und ist bei der SPOG Ihre persönliche Ansprechperson für Erbschaften und Legate. Seit rund sieben Jahren betreut sie das institutionelle Fundraising der SPOG und verantwortet es heute als stellvertretende Head Partner Relations.
Ob Sie erste Überlegungen anstellen oder Ihr Anliegen bereits konkret planen: Flora von Holzen berät Sie gerne vertraulich und unverbindlich auf Deutsch, Französisch und Englisch.