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Ein Vermächtnis zugunsten der Kinderkrebsforschung– Was muss ich beachten?

© Stocksy

Wenn es um das Thema Nachlassplanung geht, tauchen oft viele Fragen auf. Eine Möglichkeit, sein Vermögen sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig Gutes zu tun, ist die Unterstützung einer gemeinnützigen Organisation wie der Schweizerischen Pädiatrischen Onkologie Gruppe SPOG. Die SPOG betreibt klinische Forschung in der Schweiz mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche mit Krebs zu heilen.

Doch wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermächtnis auch wirklich für den gewünschten Zweck eingesetzt wird?

Sie können im Testament oder einem Erbvertrag festlegen, wofür ihr Vermächtnis eingesetzt werden soll. Zwischen dem Verfassen des Testaments und der effektiven Auszahlung liegt jedoch meistens viel Zeit. Nehmen Sie Kontakt mit der SPOG auf, damit wir gemeinsam eine Zweckbestimmung festlegen können, die auch nach Ihrem Ableben umsetzbar ist.

Eine weitere wichtige Frage betrifft die Erbschaftssteuer. Wer der SPOG eine Erbschaft hinterlässt, muss keine Erbschaftssteuer befürchten, da die SPOG als anerkannte gemeinnützige Organisation steuerbefreit ist. Spenden sowie erbrechtliche Zuwendungen fliessen direkt in die Forschung der SPOG.

Doch wie kann ich meine Familie möglichst gut absichern und gleichzeitig die SPOG begünstigen? Idealerweise sollten Anliegen mit der Familie frühzeitig besprochen und auch der Wunsch geäussert werden, die SPOG zu berücksichtigen. Dabei sollten auch die Erwartungshaltungen der Nächsten und die Bedürfnisse der Familie besprochen werden.

Wenn Sie kein Testament verfassen, wird Ihr Nachlass gemäss dem Gesetz verteilt. Haben Sie keine gesetzlichen Erben, fällt Ihr Nachlass vollumfänglich an den Staat. Es gibt Vorlagen für Testamente, die Sie kostenlos herunterladen können. Beachten Sie jedoch, dass Vorlagen nur Standardsituationen abdecken und prüfen Sie genau, ob diese auch auf Ihre Situation passen. Eine Vorlage bietet zum Beispiel auch unser Partner www.deinadieu.ch an.

Bestehende Testamente sollten regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen, den Wegfall des Elternpflichtteils sowie die Möglichkeit, bereits während eines laufenden Scheidungsverfahrens den Pflichtteil des Scheidungsehegatten zu entziehen.

Um Streitigkeiten oder Interessenskonflikte zu vermeiden, ist es oft sinnvoll, eine neutrale, unabhängige Vertrauensperson als Willensvollstreckerin oder Willensvollstrecker zu wählen. Diese Person ist beauftragt, die Erbschaft zu verwalten und den Willen des Erblassers entsprechend umzusetzen. Eine Fachperson kann bei komplexeren Nachlassplanungen beraten.

Eine weitere Möglichkeit, die SPOG zu unterstützen, ist eine Schenkung zu Lebzeiten. Dabei können Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens oder bestimmte Sachwerte an die SPOG übertragen. Eine solche Schenkung kann sowohl auf einmal als auch in Raten erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass Schenkungen während der letzten fünf Jahre vor dem Tod des Schenkenden vom Erbe abgezogen werden können. Dies soll verhindern, dass vermögende Personen kurz vor ihrem Tod ihr Vermögen verschenken und dadurch die gesetzlichen Erben benachteiligen.

Auch bei Schenkungen zu Lebzeiten ist es möglich, einen Zweck oder ein bestimmtes Projekt anzugeben, für das die Spende verwendet werden soll. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen gezielt eingesetzt wird, um Kindern und Jugendlichen mit Krebs zu helfen.

Abschliessend ist es wichtig zu betonen, dass es bei der Planung des eigenen Nachlasses oder von Schenkungen zu Lebzeiten sinnvoll ist, sich von einer Fachperson beraten zu lassen. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Ihr Wille auch wirklich umgesetzt wird.

Die SPOG bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Kindern und Jugendlichen mit Krebs zu helfen. Eine davon ist, die Kinderkrebsforschung der SPOG mit einen Legat oder einer Schenkung zu unterstützen. Dabei ist es wichtig, sich von einer Fachperson beraten zu lassen und den eigenen letzten Willen klar zu formulieren. Durch eine gezielte Nachlassplanung oder eine Schenkung zu Lebzeiten können Sie Ihr Vermögen so einsetzen, dass es den grösstmöglichen Nutzen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen hat.

Kontaktieren Sie mich, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Fragen zu klären oder bestellen Sie unseren Testament-Ratgeber.

Veröffentlicht 21.01.2023
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Flora von Holzen
Flora von Holzen

Flora von Holzen ist seit Juni 2019 im Bereich Partner Relations vor allem für die Mittelbeschaffung zuständig. Sie betreut ein umfassendes Portfolio im institutionellen Fundraising und ist auch für die Kontaktpflege mit Spenderinnen und Spendern zuständig. Zudem hat sie das Nachlass- sowie das Unternehmensfundraising der SPOG aufgebaut. Sie verfügt über einen Master of Laws in Europarecht und engagierte sich beruflich stets für gemeinnützige Zwecke.

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